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Neue Gesetzeslage

 

Das neue Heizungsgesetz 2026 in Deutschland reformiert das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend. Die Vorgabe, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen, und Öl- und Gasheizungen bleiben wieder erlaubt. Stattdessen soll ein wachsender Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe (z. B. Biomethan) in fossilen Heizungen eingeführt werden („Biotreppe“ ab 2029). Ziel der Reform ist mehr Freiheit für Hausbesitzer und weniger Vorgaben bei der Heizungswahl, bei gleichzeitigem Erhalt von Förderungen für klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen.

 

 

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